Wer eine Versicherung besitzt, dem wird in aller Regel der durch den Wohnungseinbruch entstandene materielle Schaden ersetzt. Dinge, die einen sehr persönlichen, ideellen Wert für Betroffene besitzen, sind meist unwiederbringlich verloren. Was manchen Betroffenen bleibt, ist die Angst und Unsicherheit in den eigenen vier Wänden. Die psychischen Folgen für die Opfer wiegen oftmals schwerer als der materielle Schaden.
Das Bundeskabinett hat nun ein Gesetz verabschiedet, das eine härtere Bestrafung der Täter vorsieht.
Zu diesem Themenkomplex veröffentlichte Radio "detektor.fm" am 16.05.2017 ein Gespräch mit Friedrich Schulze, Leiter der Außenstelle Chemnitz (Stadt).