Stalking oder doch nicht? Was sagt das Gesetz? Wie kann ich mich dagegen wehren und wer unterstützt mich dabei? – Betroffene von Stalking haben oft zahlreiche Fragen. Anlässlich der Reform des „Stalking-Paragrafen“ §238 StGB gab es vergangenen Mittwoch an der Technischen Universität Chemnitz am Standort Reichenhainer Straße die Möglichkeit, sich zu informieren. Die Gleichstellungskommission der Universität lud Betroffene und Interessierte ein zu einem gemeinsamen Informationsvortrag der Interventions- und Koordinierungsstelle zur Bekämpfung häuslicher Gewalt und Stalking Chemnitz (IKOS) und des Opferschutzbeauftragten der Polizei Chemnitz.
Stalking ziehe sich durch alle sozialen Schichten, so der Opferschutzbeauftragte der Polizei. Die genaue Zahl der Betroffenen sei jedoch schwer zu schätzen, die Dunkelziffer sei sehr hoch.
Hilfe und Unterstützung finden Betroffene an vielen Stellen. Ein erster Ansprechpartner kann die Polizei sein. Diese bietet neben einer ersten Beratung auch Sicherheitsüberprüfungen der Wohnung und eine sog. Gefährderansprache an, bei der ein speziell geschulter Beamter das Gespräch mit dem Stalker/der Stalkerin sucht. Diese Angebote sind für die Betroffenen kostenlos und können unabhängig von einer Anzeige in Anspruch genommen werden. Weitere Anlaufpunkte können haupt- und ehrenamtliche Beratungsstellen, wie z.B. die IKOS oder der WEISSE RING, sein. Deren Mitarbeiter ergänzen die Arbeit der Polizei, indem sie Betroffenen beistehen und sie z.B. im Umgang mit Behörden beraten oder vor Gericht begleiten.
Im Anschluss an den Vortrag hatten die Zuhörer die Möglichkeit, an den Informationsständen der IKOS, des WEISSEN RINGS und des Opferschutzbeauftragten der Polizei mit den Mitarbeitern ins Gespräch kommen.